Kurz erklärt
Für die häusliche Betreuung durch Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland sind vor allem das Vertragsmodell, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung (z. B. A1-Bescheinigung im Entsendemodell) und die Einhaltung von Arbeitszeitregeln maßgeblich.
Vertragsmodelle
Grundsätzlich wird zwischen der Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, der direkten Anstellung im Privathaushalt und selbstständig tätigen Betreuungskräften unterschieden. Jedes Modell bringt eigene Rechte und Pflichten für Familie und Betreuungsperson mit sich.
Entsendung und A1-Bescheinigung
Im Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie sollte für die Dauer der Entsendung vorliegen.
Arbeitszeiten und Mindestlohn
Auch in Privathaushalten gelten Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Mindestlohn. Bereitschaftszeiten können je nach Ausgestaltung vergütungspflichtig sein. Eine realistische Vereinbarung der Einsatzzeiten ist daher wichtig.
Grenzen der Betreuung
Betreuungskräfte ohne pflegerische Ausbildung dürfen keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Zudem kann eine Person nicht ohne Pausen und Ruhezeiten tätig sein. Wird mehr Unterstützung benötigt, sind ergänzende Lösungen wie ein ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege sinnvoll.